Interview mit Andreas Hagedorn, Geschäftsführer der IMD Infrastrukturanlagen Montagedienstleistung GmbH

Mit der neuen Mantelverordnung soll die Verwertung mineralischer Abfälle bundeseinheitlich geregelt werden. Aber nicht erst seit Einführung der neuen Verordnung ist ein ökologisch verantwortungsvoller und juristisch korrekter Umgang mit dem Aushub von Boden ein zentrales Thema des Leitungsbaus.

Im Interview äußert sich European Geologist, MBA Andreas Hagedorn, Geschäftsführer der IMD Infrastrukturanlagen Montagedienstleistung GmbH, und Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Geowissenschaftler e. V. zum Thema Bodenaushub.

Herr Hagedorn, was sind die größten Probleme im Zusammenhang mit einem ordnungsgemäßen und schadlosen Umgang mit dem Bodenaushub in der Praxis?

Andreas Hagedorn: Hier kommen einige Aspekte zum Tragen. Leider ist es immer noch so, dass zum Beginn zahlreicher Bauprojekte aufseiten bauausführender Unternehmen große Unklarheiten in Bezug auf die konkrete Beschaffenheit des Bodens vorliegen. Bis dann exakte chemische Analysen kontaminierter Bodenproben zur Verfügung stehen, auf deren Grundlage man den Boden einer entsprechenden Deponie zuordnen kann, vergeht oftmals zu viel Zeit. Und das nächste Problem ist dann die Verfügbarkeit passenden Deponieraums. Eigentlich sind Auftraggeber dazu verpflichtet, für diese Teile der Prozesskette genügend Zeit einzuräumen, damit auch die Angebote entsprechend abgegeben werden können. Das funktioniert in der Praxis aber nicht immer optimal, bei Großprojekten schon besser als bei Tagesprojekten.

Was ist beim Umgang mit kontaminierten Böden zu beachten?

Andreas Hagedorn: Kontaminationen des Bodens sind gerade in innerstädtischen Bereichen oftmals anzutreffen. Hiermit kann man aber umgehen. Die wichtigste Grundregel muss stets und immer lauten, dass man dem vorhandenen Zeitdruck niemals die Vorsicht opfern darf. Denn bei unserem baulichen Handeln geht es nicht zuletzt um den Erhalt unseres Lebensraumes. Wenn wir hier in Deutschland das Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht so streng umgesetzt hätten, wäre die Umwelt hierzulande gerade in innerstädtischen Bereichen wahrscheinlich längst nicht mehr in einem so guten Zustand. Dieses Gesetz ist außerordentlich sinnvoll. Und wenn bauausführende Unternehmen genügend Zeit für die Vorbereitung einer Baumaßnahme erhalten und die verantwortlichen Umweltbehörden kontaktieren, sobald sie in kontaminierte Flächen eingreifen, wird man ihnen dort auch schnell Hilfestellung leisten. Denn – auch das muss für den Umgang mit Bodenaushub ganz klar festgestellt werden – es geht nur mit und durch die Behörden.

Sie empfehlen die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb?

Andreas Hagedorn: Ja, das ist sehr sinnvoll, da Leitungsbauunternehmen in der Regel keine Entsorgungsprofis sind. Der große Vorteil einer solchen Zusammenarbeit liegt darin, dass man darauf vertrauen kann, dass das Thema Abfall in jeder Beziehung ordnungsgemäß und schadlos bearbeitet wird. Zertifizierte Betriebe werden regelmäßig durch die Behörden kontrolliert und durch die zuständigen Überwachungsorganisationen auditiert. Hinzu kommt eine Eigenüberwachung nach höchsten Qualitätsstandards. Mit einer solchen Zusammenarbeit gehen Leitungsbauunternehmen und deren Auftraggeber also absolut auf Nummer sicher.

Welche Verbesserungen wünschen Sie sich im Zusammenhang mit dem Thema Bodenaushub?

Andreas Hagedorn: Ich wünsche mir sehr, dass Behörden und Kommunen tatsächlich sehr verantwortungsvoll darauf achten, dass die Abfallentsorgung ordnungsgemäß und schadlos durchgeführt wird. Es passiert leider immer noch, dass auch Kommunen auf schwarze Schafe der Branche hereinfallen, die Entsorgungsdienstleistungen auf einem viel zu billigen Preisniveau anbieten, was darauf schließen lässt, dass die Entsorgung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. Leider passiert es immer noch – wenn auch nur sehr selten –, dass Massen illegal verklappt werden, die auf keiner Deponie ankommen. Hier müssen die Behörden ein waches Auge haben, denn es geht um einen generationsübergreifenden Erhalt unserer Lebensräume und somit um unser aller Zukunft.

Und auf einen Punkt möchte ich noch hinweisen, weil dieser in der Praxis immer wieder zu Konflikten führt. Der Netzbetreiber kann die Verantwortung für den Bodenaushub niemals auf das Leitungsbauunternehmen abwälzen. Die Verantwortung obliegt beiden Baupartnern – das ist ausdrücklich im Kreislaufwirtschaftsgesetz so geregelt. Und es handelt sich hierbei um eine sogenannte Ewigkeitslast, erst dann, wenn der Abfall als solcher nicht mehr existiert, weil er behandelt oder verwertet beziehungsweise in ein Produkt überführt wurde, erst dann ist diese Ewigkeitslast erloschen.


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