Gefahrenstoffe – die BG BAU hat mit der ZED-Eingabehilfe ein spezielles Programm entwickelt, das mit der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV verbunden ist. Ziel ist es, die Nutzung zu vereinfachen und so den aus der Nachweispflicht resultierenden Aufwand zu verringern.

Häufig arbeiten Beschäftigte in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen mit Gefahrstoffen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen diese Tätigkeiten in der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dokumentieren. Da sich die ZED an alle Branchen richtet, ist die Eingabe oft sehr komplex und unübersichtlich. Erleichterung verspricht die von der BG BAU entwickelte ZED-Eingabehilfe.

2022 screenshot Eingabehilfe BG BAUIm Laufe eines Arbeitslebens können Beschäftigte häufiger mit Gefahrstoffen in Kontakt geraten. Spätfolgen davon sind oft erst im Alter erkennbar. Gerade bei krebserzeugenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen kann es Jahre dauern, bis Folgen auftreten. Mehr als 20 Berufskrankheiten haben einen Bezug zu Krebserkrankungen, die aus dem Kontakt mit Gefahrstoffen resultieren. Oft ist der Zusammenhang zwischen Erkrankungen und ehemaligem Arbeitsplatz schwer nachzuweisen. Krebserkrankungen weisen zum Beispiel lange Latenzzeiten auf (im Mittel 40 Jahre). Da die Dokumentation über Gefahrstoff, Exposition und Dauer meist fehlt, ist das Verfahren zur Ermittlung einer Berufskrankheit oft langwierig und kompliziert.

Kontaktnachweispflicht

In der EU-Krebs-Richtlinie 2004/37/EG ist die Dokumentationspflicht der gefährdenden Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen festgelegt. Unternehmen sind verpflichtet, ein aktualisiertes Expositionsverzeichnis für jeden Beschäftigten zu führen. In dem sogenannten Kontaktnachweis sind Höhe und Dauer sowie Häufigkeit der Exposition festzuhalten. Dieses Verzeichnis muss das Unternehmen 40 Jahre aufbewahren. Am Ende des Arbeitslebens bekommen Beschäftigte dann eine komplette Übersicht über ihre berufsbedingten Gefahrstoff-Kontakte ausgehändigt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können diese „Aushändigungspflicht“ an die Unfallversicherungsträger (UVT) übertragen. Dafür hat die DGUV 2015 für alle UVT die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) eingerichtet.

Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV

In der ZED können die Unternehmen alle Daten für ihre Beschäftigten eingeben. Die ZED speichert diese und kann die Daten bei Anfrage übermitteln. Die Daten stehen jederzeit zur Verfügung – ganz unabhängig davon, ob ein Unternehmen noch existiert.  Die ZED ist damit ein wichtiges Hilfsmittel, um bei Berufskrankheiten-Verfahren zu unterstützen. Sie richtet sich nicht nur an die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen, sondern an alle Branchen. Vor allem kleinere Unternehmen sind mit der komplexen und unübersichtlichen Eingabemaske oft überfordert.

Auf die Baubranche zugeschnitten

Deshalb hat die BG BAU die ZED-Eingabehilfe – ein spezielles Programm, das mit der ZED verbunden ist – entwickelt, um die Eingabe bzw. die Bedienung zu vereinfachen und so den aus der Nachweispflicht resultierenden Aufwand zu verringern. Bei der Eingabe erscheinen beispielsweise speziell auf die Baubranche und baunahe Bereiche zugeschnittene Auswahlmöglichkeiten. Es gibt Vorlagen der BG BAU mit Expositionsbeschreibungen zu Tätigkeiten, die es den Unternehmen erleichtern, die relevanten Angaben zu Gefahrstoffen schnell zu finden.

Nach der Eingabe können die Daten entweder direkt zur Zentralen Expositionsdatenbank exportiert oder über einen Excel-Upload übermittelt werden. Bei YouTube lässt sich unter dem Stichwort „ZED. Eingabehilfe der BG BAU“ ein zehnminütiges Tutorial aufrufen, das die Eingabehilfe der BG BAU für die ZED erklärt. Es erläutert, wie damit das Expositionsverzeichnis schnell und unkompliziert erstellt werden kann, wie Tätigkeiten im Programm angelegt und wie Daten bereits angelegter Personen für Angaben zu neuen Personen kopiert werden können.

Die ZED-Eingabehilfe steht zum Download zur Verfügung.

 


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