Auch mehr als 75 Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges liegen nach belastbaren Schätzungen noch immer rund 100.000 Tonnen Blindgänger im Boden. Wenn es um die rechtliche Situation und den praktischen Umgang mit Kampfmitteln geht, hat sich seit 2014 das Merkblatt „Kampfmittelfrei Bauen“ als ein unverzichtbares Arbeitsmittel herausgestellt. Nun ist es in einer überarbeiteten Form erneut veröffentlicht worden.
Die potenzielle Gefahr, die von im Boden befindlichen Kampfmitteln ausgeht, ist noch immer hoch. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass eine umfassende und aktuelle Informationsbasis zur Verfügung steht, um die Sicherheit aller Arbeitenden am Bau zu gewährleisten. Dies ist die Aufgabe des Merkblatts „Kampfmittelfrei Bauen“, welches für alle Baubeteiligten (Bauherren/Auftraggeber, Planer/Steuerer, Bauunternehmen) u. a. eine Übersicht der Pflichten, staatliche Vorgaben oder entsprechende Verhaltensregeln umfasst. In der nun überarbeiteten Ausgabe wurden Begrifflichkeiten und Verantwortlichkeiten noch einmal geschärft und zentrale Themen wie die „Kampfmittelfreigabe“ ausführlicher dargestellt.
„Dem Bauherrn und Auftraggeber und seinen Architekten und Ingenieuren muss schon im Stadium der Planung klar sein: Kein Baubeginn ohne Vorlage einer ordnungsgemäßen Kampfmittelfreigabe“, so Uwe Hinzmann, Sprecher der verantwortlichen Arbeitsgruppe in der BAUINDUSTRIE.
Das Merkblatt wird vom Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau herausgegeben und vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, dem Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft aktiv unterstützt und fachlich begleitet.
Das Merkblatt steht zum kostenfreien Download auf der eigens dafür erstellten Website http://www.kampfmittelportal.de zur Verfügung