| |  | Sehr geehrte Damen und Herren,
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| Bundestag und Bundesrat haben den Weg für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz frei gemacht. Das Finanzpaket in Höhe von 500 Milliarden Euro ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft unseres Landes. Mit den Mitteln sollen unter anderem dringend notwendige Investitionen in Leitungsnetze und Verkehrswege finanziert werden. Der rbv begrüßt das Sondervermögen. Welche Maßnahmen wir und andere Branchenverbände für dringend erforderlich halten und welche Forderungen wir an die Politik stellen, lesen Sie im ersten Beitrag. Weitere Themen sind unter anderem die geplante Lockerung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht und neue Anforderungen an Schnellwechseleinrichtungen.
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 | | IM FOKUS – SONDERVERMÖGEN |
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| | | Sondervermögen: Das fordern Branchenverbände |  | 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur – das klingt nach einem gigantischen Kraftakt. Den braucht es auch, denn die Infrastruktur in Deutschland ist vielerorts marode. Es besteht akuter Handlungsbedarf.
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| Nachdem die Grundgesetzänderung für das Finanzpaket steht, mahnen der rbv und weitere Branchenverbände dringend notwendige Strukturreformen an. Ein Überblick. Denn Deutschlands Infrastruktur ist vielerorts marode – es besteht akuter Handlungsbedarf. Aber wohin soll das Geld fließen? Und wer fordert was? Ein Blick auf die Positionen der Verbände gibt Aufschluss.
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| Nachhaltigkeit: EU-Kommission will Berichtspflichten für Unternehmen lockern |  |
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| | | Überbordende Bürokratie schwächt zunehmend die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland und Europa. Die EU-Kommission will jetzt gegensteuern und die Berichtspflichten für Unternehmen lockern. Der Arbeitskreis Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rohrleitungsbauverband (rbv) begrüßt diesen Vorstoß und wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
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| Neue Anforderungen für Schnellwechseleinrichtungen |  |
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| | | Seit dem 1. Februar gelten neue Sicherheitsanforderungen für Schnellwechsler an Hydraulikbaggern. Ältere Systeme ohne ausreichende Sicherheitseinrichtungen entsprechen nicht mehr den aktuellen Standards und müssen überprüft werden. Unternehmen sind daher verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung anzupassen und bei Bedarf Nachrüstungen vorzunehmen.
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| Die BG BAU unterstützt eine Nachrüstung mit finanziellen Zuschüssen, so genannten Arbeitsschutzprämien.
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| BGH-Urteil mit brisanten Folgen für Bauunternehmen |  |
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| | | Der BGH hat entschieden: Die Übermittlung eines geänderten Bauzeitenplans stellt keine Anordnung nach § 2 Abs. 5 VOB/B dar. Damit entfällt für Auftragnehmer oft die Möglichkeit, Mehrkosten aufgrund von Bauzeitverschiebungen geltend zu machen. Stattdessen bleiben ihnen nur eingeschränkte Wege, etwa eine Vertragsanpassung nach § 313 BGB oder die Grundsätze der Drittschadensliquidation. Welche Folgen dieses Urteil für Bauprojekte hat und warum es für Auftragnehmer problematisch ist, erfahren Sie hier.
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